Markenrecht für Markennutzung

Mittwoch, 8. April 2009 | 17:07

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Nachdem wir im vorherigen Post dieser Mini-Serie über die Verwendung von Marken in AdWords-Anzeigen aus Sicht der Markeninhaber gesprochen haben, gehen wir das Thema dieses Mal aus Sicht des Anzeigenkunden an, der eine fremde Marke nutzen möchte.

Wenn ich eine Anzeige erstelle, erhalte ich die Meldung, dass ich aus Gründen des Markenschutzes einen bestimmten Begriff nicht verwenden darf. Ich bin jedoch der Meinung, dass ich diesen Begriff verwenden können sollte. Was nun?

• Ausnahmeantrag stellen
In manchen Fällen reicht die Eingabe eines Ausnahmeantrags, z.B. wenn man der Meinung ist, dass man den Begriff nicht in Verbindung mit der geschützen Marke verwendet, sondern in einem anderen Kontext. In unserem Beispiel möchte ein Fachmann für die Reparatur von Fahrzeugkarosserien ein kleines Gedicht texten. Damit es sich besser reimt, verwendet er nicht das Wort "Delle", sondern "Dell". Da dies jedoch auch die geschützte Marke eines namhaften Computerherstellers ist, enthält er eine Meldung, die ihn darauf hinweist, dass dieser Begriff nicht verwendet werden kann. Diese Meldung enthält auch einen Link für die Einreichung eines Ausnahmeantrags. Hier kann man begründen, weshalb AdWords in diesem Fall eine Verwendung erlauben sollte. Unsere AdWords-Experten werden dies bei der Überprüfung der Anzeige in Betracht ziehen und - falls möglich - die Anzeige genehmigen.



Bitte beachten Sie: Eine häufig auftauchende Begründung in Ausnahmeanträgen ist so etwas wie: "Ich verkaufe Produkte dieser Marke, darum sollte ich den Begriff verwenden dürfen." Dies ist jedoch keine ausreichende Grundlage für eine Genehmigung der Anzeige. In diesem Fall hilft nur eines:

• Autorisierung zur Verwendung einer Marke durch den Markeninhaber
In den meisten Fällen ist es notwendig, eine direkte Genehmigung des Markeninhabers zu bekommen. Bitten Sie den Markeninhaber, über das Autorisierungsformular (derzeit nur auf Englisch) von AdWords eine Genehmigung für Ihr AdWords-Konto zu übermitteln. Der Markenrechtsinhaber kann uns diesbezüglich auch über markenbeschwerden@google.com kontaktieren. Da Autorisierungen kontospezifisch sind, sollten Sie dem Markeninhaber alle Kundennummern der AdWords-Konten nennen, für die Sie die Marke verwenden möchten.

Meine Anzeigen sind bisher ohne Probleme gelaufen - jetzt wurden sie plötzlich wegen einer Marke abgelehnt. Was ist passiert?

Wir untersuchen die Verwendung von Marken in AdWords-Anzeigen nur reaktiv. Daher kann es durchaus passieren, dass bestehende Anzeigen im Zuge der Untersuchung einer neu eingereichten Markenbeschwerde abgelehnt werden. Möchte man die Marke weiter verwenden, so benötigt man hierfür die Autorisierung des Markeninhabers.

Im Allgemeinen gilt, dass jeder Inserent selbst verantwortlich für den Inhalt seiner Anzeigen verantwortlich ist. Das gilt auch für die Verwendung von Marken.