Markenrecht für Markeninhaber
Freitag, 3. April 2009 | 10:30
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Eine zugkräftige Marke ist ein ausgezeichnetes Werbemittel. Kein Wunder also, dass AdWords-Kunden Marken auch in AdWords-Anzeigen verwenden möchten - und dass Markeninhaber die Verwendung ihrer Marken durch Konkurrenten gerne unterbinden möchten, um den Wettbewerbsvorteil für sich allein zu nutzen.
Heute gehen wir zuerst auf die häufigsten Fragen von Markeninhabern ein. In einem weiteren Post werden wir besprechen, was AdWords-Kunden beachten sollten, die fremde Markenbegriffe in Anzeigen nutzen möchten.
Ich habe meine Marke beim Marken- und Patentamt schützen lassen. Heißt das, dass Google automatisch die Verwendung meiner Marke in AdWords-Anzeigen verhindern wird?
Nein, wir überprüfen Anzeigen nicht proaktiv auf die Verwendung von Marken. Wir bieten Markeninhabern jedoch kulanterweise an, eine Untersuchung durchzuführen. Wenn Sie feststellen, dass jemand Ihre Marke in AdWords-Anzeigen verwendet, können Sie unser Team für Markenbeschwerden um die Überprüfung entsprechender Anzeigen bitten.
Wir können die Verwendung von Marken hierbei nur für Länder prüfen, in denen Sie über eine aktive Markenregistrierung verfügen. Für Länder, in denen Gewohnheits- oder Nutzungsrechte anerkannt werden, und für die Sie keine aktive Markenregistrierung vorlegen können, benötigen wir einen Nachweis der Verwendung, um die Beschwerde bearbeiten zu können.
Ich möchte nicht, dass andere meine Marke in AdWords-Anzeigen verwenden. Was kann Google AdWords dagegen unternehmen?
Wenn uns die Beschwerde eines Markeninhabers erreicht, überprüfen wir, ob die Marke im Anzeigentext oder als Keyword verwendet wird. Ist dies der Fall, so fordern wir die nicht zur Verwendung der Marke autorisierten Kunden dazu auf, den Markenbegriff aus Anzeigentexten und Keyword-Listen zu entfernen. Außerdem stellen wir sicher, dass der Kunde diesen geschützten Begriff in Zukunft nicht mehr in Anzeigen verwendet und/oder der Begriff als Keyword keine Anzeigenschaltung auslöst.
Wichtig: Wir unterscheiden bei der Überprüfung zwischen der Schaltung von Anzeigen für die USA, Kanada, Großbritannien und Irland und anderen Regionen. Bei Markenbeschwerden für die vier genannten Länder untersuchen wir nur, ob die Marke im Anzeigentext verwendet wird. Keywords werden nicht deaktiviert.
Die von uns durchgeführte Überprüfung beschränkt sich auf die Verwendung der Marke in AdWords-Anzeigen und in diesen auf die ersten drei Zeilen des Anzeigentextes. Die Verwendung der Marke in Anzeige-URLs und den kostenlosen Suchergebnissen wird nicht untersucht.
Generell gilt: AdWords-Kunden tragen gemäß unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen die Verantwortung für die von ihnen verwendeten Anzeigentexte und Keyword-Listen. Google kann daher nicht als Schlichter in markenrechtlichen Streitfällen mit Drittanbietern fungieren. Wir empfehlen daher, sich mit dem nicht autorisierten Nutzer der Marke direkt in Verbindung zu setzen.
Wie informiere ich Google AdWords über meine Markenbeschwerde?
Am besten Sie nutzen unser Online-Formular für Markenbeschwerden. Sie können uns die dort abgefragten Informationen auch per Post oder per E-Mail zukommen lassen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserer Hilfeseite für Markenbeschwerdenverfahren.
Kann ich bestimmten AdWords-Kunden die Verwendung meiner Marke erlauben?
Ja, Sie können uns mitteilen, welchen AdWords-Kunden Sie die Verwendung Ihrer Marke erlauben und wir werden dies bei der Überprüfung von Anzeigen beachten.