Wir räumen auf mit AdWords-Mythen - Teil 1

Dienstag, 6. Oktober 2009 | 11:33

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Im AdWords-Kundenservice werden wir immer wieder auf angebliche AdWords-Fakten angesprochen, von denen Kunden im Internet gelesen haben oder die per Hörensagen weitergegeben wurden. In letzter Zeit haben wir die falschen Auffassungen gesammelt, die am häufigsten an uns herangetragen wurden. Nun möchten wir den heutigen Beitrag dazu nutzen, um mit diesen populären Mythen rund um AdWords aufzuräumen und Ihnen den wirklichen Stand der Dinge zu erläutern. Beginnen wir also gleich mit dem ersten AdWords-Mythos.


Mythos Nr. 1: Werbeausgaben bei Google AdWords beeinflussen das Ranking meiner Website in den kostenlosen Google-Suchergebnissen.

Fakt ist: Google AdWords steht in keinerlei Zusammenhang mit den kostenlosen Suchergebnissen von Google. Erhöhte oder reduzierte Werbeausgaben haben daher weder einen positiven noch negativen Einfluss auf das Ranking Ihrer Website in den kostenlosen Google-Suchergebnissen. Ebenfalls trifft es nicht zu, dass die Beendigung der Teilnahme bei Google AdWords das Löschen Ihrer Website aus dem Google-Suchindex zur Folge hat. Weitere Informationen zum Ranking Ihrer Webiste in den kostenlosen Suchergebnissen finden Sie auf der Google Webmaster-Zentrale.


Mythos Nr. 2: Google AdWords hat meine Kreditkarte abgelehnt.

Fakt ist: Google lehnt im Allgemeinen keine Kreditkarten ab. Ablehnungen finden in der Regel bei Ihrer Bank bzw. Ihrem kartenausgebenden Institut statt, oder deren Zahlungspartner.

Im Falle einer Ablehnung sollten Sie zunächst folgende Punkte überprüfen. Möglicherweise wurde eine der folgenden Angaben nicht korrekt eingegeben:

  • Kreditkartennummer oder Kartenprüfnummer
  • Gültigkeitsdatum
  • Rechnungsadresse und Telefonnummer
Ferner könnte einer der folgenden Werte möglicherweise zu niedrig sein. Setzen Sie sich zur Klärung mit Ihrem kartenausgebenden Institut oder Ihrer Bank in Verbindung:
  • Kreditlimit
  • Höchstbetrag für Abbuchungen
  • Anzahl der möglichen Abbuchungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums
Es könnte auch sein, dass Ihre Kreditkarte eine der folgenden Aktionen nicht zulässt:
  • Online-Abbuchungen
  • Automatische Abbuchungen
Setzen Sie sich bitte erst dann mit dem AdWords-Kundenservice in Verbindung, wenn all diese Möglichkeiten überprüft und ausgeschlossen wurden. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.


Mythos Nr. 3: Ich kann meine Marke bei Google registrieren lassen.

Fakt ist: Marken können nur bei den entsprechenden Behörden, zum Beispiel dem Deutschen Patent- und Markenamt, registriert werden. Wenn Sie als Markeninhaber daraufhin feststellen, dass Mitbewerber Ihre Marke in AdWords-Anzeigen verwenden, gehen wir solchen Hinweisen selbstverständlich als Serviceleistung mittels unseres Markenbeschwerdeverfahrens nach. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, denen alle unsere Kunden zustimmen, untersagen nämlich jede Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums durch AdWords-Kunden. Darüber hinaus ist in diesen eindeutig festgelegt, dass unsere Kunden sowohl für die Keywords, für die Anzeigen geschaltet werden, als auch für die Anzeigentexte, die sie für ihre Google-Anzeigen verwenden, verantwortlich sind.

Eine entsprechende Ermittlung können Sie hier in die Wege leiten.


Mythos Nr. 4: Meine Mitbewerber klicken auf meine Anzeigen und Google ergreift keine Gegenmaßnahmen.

Fakt ist: Die Sicherheit der AdWords-Kunden hat für Google höchste Priorität. Die Zugriffe auf Google AdWords-Anzeigen werden durch ein dreistufiges System genauestens analysiert, um jeglichem Missbrauch vorzubeugen. Dieses System wird zudem ständig weiterentwickelt.

  1. Echtzeitfilter: Unsere Echtzeitsysteme filtern Aktivitäten heraus, die dem Profil eines unzulässigen Nutzerverhaltens entsprechen wie beispielsweise übermäßig oft wiederholte Klicks.
  2. Offline-Analyse: Das Untersuchungsteam von Google setzt spezielle Algorithmen, Tools und Techniken ein, um Fälle ungültiger Klicks proaktiv zu untersuchen.
  3. Reaktive Untersuchungen: Alle Anfragen von Kunden werden von einem Experten unseres Klickqualitätsteams bearbeitet, der die für das Konto des Kunden angefallenen Zugriffe überprüft.
Dieses dreistufige System zur Klickschutzstrategie wurde von einem unabhängigen Experten, Dr. Alexander Tuzhilin – Professor für Informationssysteme an der New York University - untersucht und als angemessen befunden. Sein englischsprachiger Bericht ist hier zu finden (p. 25-26, 47). Den entsprechenden Blog-Eintrag können Sie hier finden. Weitere Informationen auf deutsch zum Thema Anzeigenzugriffsqualität stehen Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung.


Mythos Nr. 5: Groß- und Kleinschreibung bei den AdWords-Keywords spielt eine Rolle

Fakt ist: Unser System unterscheidet nicht zwischen Groß- und Kleinschreibung. Die AdWords-Werbestrategen erstellen die Keyword-Listen beispielsweise stets nur in Kleinschreibung.
  • UMTS = umts
  • Telefon = telefon
Außerdem sind Satzzeichen von unserem System nicht lesbar. Daher ist es egal, ob Sie Pauschal Reise mit oder ohne Bindestrich zu Ihrer Keywordliste hinzufügen.
  • pauschal-reise = pauschal reise

Im zweiten Teil werden wir Ihnen weitere AdWords-Mythen vorstellen und erläutern, was wirklich Fakt ist. Wenn Sie es bis dahin nicht abwarten können, dann schauen Sie sich doch unser Webinar "Wir räumen auf mit AdWords-Mythen" an, das rund um die Uhr auf unserer Webinar-Seite abgerufen werden kann.

Hier geht's zum 2. Teil dieser Serie.