AdWords-Richtlinie zur Anzeige- und Ziel-URL, Teil 2

Montag, 2. März 2009 | 19:14

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Ausnahmeregelungen bei Anzeige- und Ziel-URL

Wir haben Ihnen bereits erklärt, worin der Unterschied zwischen Anzeige-URL und Ziel-URL liegt, und was Sie grundsätzlich bei der Erstellung Ihrer Anzeigen hierbei beachten müssen. Wie so häufig gibt es für jede Regel Ausnahmen und spezielle Fälle, die wir Ihnen heute an konkreten Beispielen verdeutlichen wollen.

Ich betreibe einen Webshop unter einer anderen Ziel-URL, als meine Anzeige-URL. Was nun?

Wenn Ihr Webshop auf einer sicheren öffentlichen Plattform oder bei einem Hosting-Provider gespeichert ist, dessen URL nicht Ihrer Anzeige-URL entspricht, gilt eine Ausnahmeregelung. Angenommen, Ihr Shop ist unter der folgenden Ziel-URL zu erreichen:


www.hosting-provider.com/webshop/index.php?shopid=12345

In diesem Fall ist eine hiervon abweichende Domain in Ihrer Anzeige-URL zulässig, z. B.:

www.meinshop.de

In den meisten Fällen werden Webshops bei der Überprüfung der Anzeige erkannt und die Anzeige genehmigt. Sollte dies nicht der Fall sein und Ihre Anzeige aufgrund "ungenauer Anzeige-URL" abgelehnt werden, können Sie den AdWords-Support kontaktieren und um Überprüfung bitten.

Die Domain in meiner Ziel-URL ist länger als 35 Zeichen. Wie kann ich sie dennoch als Anzeige-URL verwenden?

Wenn Ihr Domainname länger als 35 Zeichen ist (ohne "http://" und "www"), können Sie ihn nicht ohne Weiteres als Anzeige-URL verwenden. In diesem Fall können Sie eine von Ihrer Ziel-URL abweichende Anzeige-URL verwenden, die jedoch nicht existieren darf. (Sollte die alternative Anzeige-URL bereits existieren, so müssen Sie der Inhaber dieser Domain sein; außerdem muss die alternative Anzeige-URL auf die ursprüngliche Ziel-URL weiterleiten.)


Beispiel: Ihre Domain lautet www.besonders-langer-und-komplizierter-domainname.de
(Beachten Sie, dass sowohl das "http://" als auch das "www" nicht Teil Ihres Domainnamens sind und Sie daher auf beides in der Anzeige-URL verzichten können.)

Da der o. g. Domainname allein jedoch immer noch länger als 35 Zeichen ist, müssen Sie als Anzeige-URL eine andere Adresse verwenden, z. B.: www.kuerzerer-domainname.de

Hierfür müssen Sie eine Ausnahme beantragen. Dies können Sie direkt in Ihrem AdWords-Konto tun, sobald Ihnen bei der Erstellung Ihrer Anzeige ein Verstoß gegen unsere Richtlinie als "Ungenaue Anzeige-URL" angezeigt wird. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Anzeige dieser Ausnahmeregelung unterliegen sollte, geben Sie eine kurze Begründung im nachfolgenden Feld ein. Bei Erhalt eines Ausnahmeantrags überprüft ein AdWords-Spezialist Ihren Antrag und stellt fest, ob Ihre Anzeige unter unsere Ausnahmeregelung fallen kann. Ihre Anzeige kann nach Genehmigung Ihres Ausnahmeantrags umgehend geschaltet werden.

Ich verwende Tracking-URLs. Gibt es damit Probleme?

Google möchte seinen Nutzern eine positive Erfahrung im Internet mit für sie relevanten Werbeanzeigen ermöglichen. Aus diesem Grund bestehen wir darauf, dass die Anzeige-URL Ihrer Anzeige mit der Ziel-URL übereinstimmt. Wir können keine Anzeigen zulassen, die auf von der Anzeige-URL abweichende Zielseiten weiterleiten.

Uns ist jedoch bewusst, dass viele unserer Kunden so genannte Tracking-URLs als Ziel-URLs verwenden, um ihre Werbeleistung zu messen. Wenn ein Nutzer letztendlich auf die Zielseite geleitet wird, deren URL der Anzeige-URL entspricht, werden wir Ihre Anzeige freischalten.


Beispiel:

Anzeige-URL: www.google.de/adwords
Ziel-URL: www.tracking-url.com/google123

Zulässig wäre hier die Zielseite www.google.de

Nicht zulässig wäre hier die Zielseite www.tracking-url.com

Auch Tracking-URLs werden bei der Überprüfung der Anzeige in der Regel erkannt und die Anzeige genehmigt. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie den AdWords Support kontaktieren und um Überprüfung bitten.

Bedenken Sie grundsätzlich bei der Konzeption Ihrer Anzeigen und URLs: Ihre Kunden wollen relevante und originelle Inhalte – und einen transparenten Zugang dazu. Nutzerfreundlichkeit steht für Google im Interesse unserer Nutzer und unserer AdWords-Kunden an oberster Stelle.