Änderungen der Google-Markenrichtlinie für AdWords in Europa

Mittwoch, 4. August 2010 | 11:00

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Wenn Werbetreibende ihre Anzeigen bei Google schalten, wählen sie Keywords aus. Keywords lösen die Schaltung von AdWords-Anzeigen aus, wenn ein Nutzer diese Begriffe bei Google eingibt. In Europa gab es in den letzten Jahren eine Debatte darüber, wer Markennamen als Keywords verwenden darf. Wir selbst waren schon immer überzeugt davon, dass den Nutzern am meisten damit gedient ist, wenn ihnen die relevantesten und informativsten Anzeigen angeboten werden und sie von einem Mehr an Informationen während der Suche profitieren.

Unseren Standpunkt haben wir in einer Reihe von Gerichtsverfahren bis hin zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) verteidigt. Anfang dieses Jahres hat dieser unsere Einschätzung dann weitestgehend bestätigt. Laut Urteil des EuGH hat Google keine Markenrechte verletzt. Inserenten dürfen auf Keywords bieten, die den Marken anderer Unternehmen entsprechen. Weiter hat das Gericht entschieden, dass es legitim ist, wenn ein Inserent den Markennamen eines anderen Unternehmens als Keyword verwendet, um auf seine eigenen Anzeigen zu verweisen.

Heute präsentieren wir eine wichtige Änderung der Google-Markenrichtlinie für AdWords. Ein Unternehmen, das bei Google in Europa Anzeigen schaltet, kann jetzt geschützte Begriffe als Keywords verwenden. Wenn ein Nutzer zum Beispiel den Markennamen eines Herstellers von Fernsehgeräten eingibt, kann er ab sofort relevante und hilfreiche Anzeigen von Wiederverkäufern, Informationswebseiten und Gebrauchtartikelhändlern finden sowie Inserate anderer Produzenten überprüfen.

Die neue Google-Markenrichtlinie für AdWords tritt am 14. September in Kraft. Mit ihr passen wir die Vorgehensweise in Europa an unsere Markenrichtlinie in den meisten Ländern der Welt an. In den USA und Kanada können Inserenten schon seit 2004 fremde Markenbegriffe verwenden, in Großbritannien und Irland seit 2008 und in vielen anderen Ländern seit Mai 2009. Eine vollständige Liste der Länder, in denen diese Richtlinie bereits gilt, finden Sie hier.

Marken sind ein Teil unseres täglichen Lebens und unserer Kultur. Sie helfen uns, die Produkte und Dienstleistungen zu finden, nach denen wir suchen. Marken sind für Unternehmen der Schlüssel zum Erfolg, wenn es darum geht, ihre Produkte und Dienstleistungen zu vermarkten, und wir respektieren dies.

Ist ein Markeninhaber der Auffassung, dass ein anderes Unternehmen mit einer geschalteten Anzeige die Nutzer verwirrt, kann er bei Google eine Beschwerde einreichen. Nutzer können beispielsweise durch Anzeigen verunsichert werden, die auf Webseiten führen, die fälschlicherweise den Eindruck erwecken, zum Markeninhaber zu gehören oder geschützte Markenprodukte oder -Dienstleistungen zu verkaufen. Ist dies nach Überprüfung durch Google der Fall, wird die Anzeige entfernt.

Wir sind der Meinung, dass unsere Nutzer intelligent sind und Anzeigen durchaus in Bezug auf ihre Herkunft und ihren Inhalt bewerten und unterscheiden können. Wir glauben auch, dass mehr relevante Informationen besser sind als weniger. Unser oberstes Prinzip ist, dass Werbung dem Nutzer helfen soll. Deshalb ist es unser Ziel, sicherzustellen, dass die Anzeigen sachdienlich und nützlich sind. Wir denken, dass die neue Google-Markenrichtlinie für AdWords diesem Prinzip entspricht.

Post von Stefan Tweraser, Country Director Google Germany