Änderung an der AdWords-Werberichtlinie im Hinblick auf Alkohol

Freitag, 3. Dezember 2010 | 13:45

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Wir haben unsere AdWords-Werberichtlinie im Hinblick auf Alkohol geändert. Der Verkauf hochprozentiger Alkoholprodukte und Spirituosen darf jetzt beworben werden.

Diese Änderung ergänzt eine Richtlinienänderung vom Dezember 2008, mit der die Werbung für hochprozentige Alkoholprodukte und Spirituosen zu Branding-Zwecken gestattet wurde.
Seit dieser Änderung konnten Inserenten, die hochprozentige Alkoholprodukte anbieten, Websites bewerben, die Informationen zu ihrer Marke und ihren Produkten sowie zu damit herzustellenden Getränken enthalten. Jetzt können diese Inserenten auch Websites bewerben, über die hochprozentige Alkoholprodukte online angeboten werden. Außerdem dürfen Websites beworben werden, die Nutzer zu Händlern weiterleiten, die die Produkte verkaufen, oder die Verkaufsaktionen enthalten.

Zur Einhaltung dieser Richtlinie müssen Anzeige und Website bestimmte Werbeeinschränkungen einhalten. Dazu gehört beispielsweise, dass die Websites nicht auf Minderjährige ausgerichtet sind, dass nicht impliziert wird, der Genuss von Alkohol habe bestimmte Vorteile, und dass sie keinen unangemessenen Content enthalten. Außerdem sind die im Ausrichtungsland geltenden Einschränkungen einzuhalten. Detaillierte Informationen zu diesen Vorgaben erhalten Sie in den Richtlinien zu Alkohol-Content.

Wir überprüfen unsere Werberichtlinien ständig, um deren Effektivität auf Dauer sicherzustellen. Durch die Entscheidung, unsere Richtlinie im Hinblick auf Alkohol zu ändern, möchten wir mehr Inserenten unterstützen, die mit AdWords ihre Produkte bewerben möchten.

Veröffentlicht von Dan Friedman und Janett Wellner, Inside AdWords Team