Alles klar bei Ihrer URL? Die AdWords URL-Richtlinien, Teil 1

Freitag, 25. Juni 2010 | 10:26

Labels: , ,

Ihre Anzeigen werden mit der Begründung ungenauer oder nicht funktionierender URL abgelehnt? In unserem dritten Post der neuen Werberichtlinien-Blog-Reihe widmet sich unser Richtlinien-Expertenteam genau diesem Thema. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie beachten sollten, damit Ihre URL problemlos genehmigt werden kann.

Warum gibt es die AdWords URL Richtlinien?

Wir haben festgestellt, dass Anzeigen, die deutlich machen, auf welche Website Sie weiterleiten und deren Ziel-URL fehlerfrei funktioniert, zu einer besseren Nutzererfahrung führen. Diese positive Nutzererfahrung wirkt sich hierbei ganz klar auch auf den ersten Eindruck aus, den ein Nutzer beim Aufrufen Ihrer Website hat. Auf diese Weise tragen unsere URL-Richtlinine dazu bei, dass der Nutzer, der auf Ihre Anzeige klickt, auch tatsächlich zu Ihrem Kunden wird.

Die URL-Richtlinien basieren auf drei grundlegenden Anforderungen:

  1. Ihre angezeigte URL muss der URL Ihrer Zielseite entsprechen.
  2. Ihre Ziel-URL muss korrekt funktionieren und zu einer funktionierenden Zielseite leiten.
  3. Ihre angezeigte URL muss unsere redaktionellen und produktbezogenen Richtlinien erfüllen.
Lassen Sie uns auf diese drei Anforderungen im Folgenden genauer eingehen.

1. Ihre angezeigte URL muss der URL Ihrer Zielseite entsprechen

Die Anzeige-URL ist die in Ihrem Anzeigentext eingeblendete URL. Die Ziel-URL entspricht genau der URL Ihrer Webseite, auf die Nutzer über Ihre Anzeige weitergeleitet werden sollen. Google möchte, dass Nutzer klar erkennen können, auf welche Website sie nach dem Klick auf Ihre Anzeige gelangen. Die Anzeigen-URL muss daher der Ziel-URL entsprechen.

In der oben angeführten Beispielanzeige entspricht der grün umrandete Text adwords.google.de der Anzeige-URL und der rot umrandete Text https://adwords.google.com/select/starter/signup/ForkAuth der Ziel-URL. Diese URLs stimmen zwar nicht vollständig überein, dennoch ist die Domain Google.de bei beiden URLs gleich. Auf diese Weise weiß ein Nutzer, dass er beim Anklicken der Anzeige auf eine Seite der Website adwords.google.de gelangt.

Konkret bedeutet das für Ihre Anzeige: Die Toplevel- und Secondlevel-Domain Ihrer Anzeige-URL muss der Ihrer tatsächlichen Ziel-URL entsprechen. Die Toplevel-Domain, auch Erweiterung genannt, ist der letzte Teil des Domain Namens, (z. B. .com, .net, .org usw. ). Die Secondlevel-Domain erscheint in der Schreibweise direkt vor der Top Level Domain (z. B. "Google").


Ihre angezeigte URL muss eine tatsächliche Webadresse sein, die in Form einer gültigen URL angegeben wird und eine Erweiterung enthält. Das Präfix (z. B. https:// oder www), das Verzeichnis und die Subdomain brauchen dagegen nicht enthalten sein. Ist Ihre tatsächliche Ziel-URL zur Verwendung als angezeigte URL also zu lang, können Sie eine verkürzte Version, wie beispielsweise die Adresse Ihrer Startseite, verwenden. Beachten Sie aber, dass die Toplevel- und Secondlevel-Domain in jedem Fall mit Ihrer tatsächlichen Ziel-URL übereinstimmen müssen. Details hierzu finden Sie in unserem Post AdWords Richtlinie zur Anzeige- und Ziel-URL, Teil 1.

Beispiel:

Ziel-URL: http://www.adwords.google.com/example.html
Verkürzte Anzeigen-URL: www.Google.com

2. Ihre Ziel-URL muss funktionieren

Damit wir Ihre Ziel-URL genehmigen können, muss diese außerdem in allen Webbrowsern ordnungsgemäß funktionieren. Sollte Ihre Anzeige aufgrund einer nicht funktionierenden URL abgelehnt werden, bedeutet dies, dass unser System zum Zeitpunkt der Überprüfung einen Statuscode erhalten hat, der auf einen Fehler hinwies. Stellen Sie in diesem Fall sicher, dass Ihre Website aktuell fehlerfrei funktioniert und übermitteln Sie Ihre Anzeige anschließend erneut zur Überprüfung. Falls Sie URLs auf Keyword-Ebene verwenden, achten Sie darauf, dass auch diese fehlerfrei funktionieren. Sollte sich Ihre Website noch im Aufbau befinden oder aus Wartungsgründen nicht funktionsfähig sein, pausieren Sie die entsprechenden Anzeigengruppen bitte.

Ihre Ziel-URL darf nicht mit einer E-Mail-Adresse oder Datei verknüpft sein. Dies schließt Image-, Audio-, Video- oder Dokumentdateien ein, die ein zusätzliches Programm zum Öffnen oder Ausführen erfordern. Ferner müssen Links zu Ihrer Website das Aufrufen und Verlassen der Zielseite auf einfache Weise ermöglichen. Gelangt ein Nutzer auf Ihre Website, sollte er über die Browser-Schaltfläche "Zurück" die Seite erneut aufrufen können, auf die er durch Klick auf die Anzeige gelangt ist.

3. Ihre angezeigte URL muss unsere redaktionellen und produktbezogenen AdWords-Richtlinien erfüllen.

Zusätzlich zu den bereits angesprochenen Richtlinien muss Ihre Anzeige-URL alle redaktionellen und produktbezogenen AdWords Richtlinien erfüllen. Dies bedeutet insbesondere, dass Sie Ihre Anzeige-URL nicht als zusätzliche Zeile Ihres Anzeigentextes verwenden dürfen.

Im zweiten Post gehen wir auf weitere Details der Richtlinie und Spezialfälle ein.